Wer vor hat in den USA zu arbeiten, der muss über ein Arbeitsvisum verfügen. Auch wenn die Tätigkeit unbezahlt ist, wird ein Arbeitsvisum benötigt. Ein Arbeitsvisum muss im Voraus in Deutschland speziell für die auszuübende Tätigkeit beantragt werden. Wer dauerhaft vor hat in den USA zu Arbeiten benötigt allerdings ein Einwanderungsvisum, also eine Greencard. Diese wird nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellt. Nur wenige Berufsgruppen oder die glücklichen Gewinner der Green Card Lotterie erhalten das weltweit beliebte Einwanderungsvisum. Bedeutend simpler ist allerdings der Erhalt eines befristeten Aufenthaltsvisums. Man unterscheidet in diesem Fall zwischen verschiedenen Kategorien:
- H- für saisonale oder zeitlich befristete Arbeitnehmer und Auszubildende
- L- für Arbeitnehmer, die unternehmensintern in die USA versetzt werden
- O- für Beschäftigte mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in den Bereichen Sport, Kunst, Erziehung, Wissenschaft oder Geschäftswesen
- P- für Athleten( einzeln oder im Team) oder für international bekannte Unterhaltungsgruppen
- Q- für Personen die an einem Austauschprogramm teilnehmen
Diese Visaarten sind alle zeitlich begrenzt, in manchen Fällen ist eine Verlängerung möglich. Falls man beispielsweise an einem beruflichen Projekt arbeitet und es ist der genehmigten Zeit nicht zu Ende bringen kann, ist es möglich ein Visum zu Verlängern. Für die Antragstellung des befristeten Arbeitsvisums muss zunächst das Formblatt I-797 vom zukünftigen Arbeitgeber ausgefüllt und in den USA eingereicht werden. Nach einer Genehmigung wird das Formular dann an den Arbeitgeber geschickt. Allerdings ist dieser Schritt noch kein Garantie für eine Einreise.
Anschließend folgt dann mit allen erforderlichen Dokumenten der Antrag auf das Visum der entsprechenden Kategorien H,L,0,P oder Q. Die Kosten der Antragsgebühren belaufen sich auf 380$, außerdem benötigt man für eine Beantragung individuelle Dokumente die zu dem beantragten Fall passen. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es auch die Möglichkeit online zu beantragen, dies ist jedoch von der gewählten Visumkategorie abhängig.
Häufig gestellte Fragen:
Benötige ich für einen Sprachkurs auch ein Arbeitsvisum?
Auch für einen Sprachkurs wird ein spezielles Visum benötigt, ein ESTA ist nicht ausreichend, da ESTA nur für touristischen Zwecke genutzt werden darf. Es benötigt wesentlich mehr Zeit ein Visa zu beantragen als ein ESTA.
Was muss ich mitbringen um ein Visum zu beantragen?
Wichtig für ein erfolgreiches Gespräch bei der Botschaft ist, dass man einen guten Eindruck hinterlässt und alle benötigten Unterlagen mitbringt. Dazu zählen die ausgedruckten Visa-Antragsformulare, Zahlungsnachweis über die Visa Antragsgebühr, aktuelles Passfoto, sechs Monate gültiger Reisepass, adressierter und frankierter Briefumschlag.
Was gibt es eigentlich für verschiedene Visaarten und Wieviel kosten Sie?
Es gibt viele verschiedene Visatypen. Zum Beispiel: das B Visum, für Besucher und Geschäftsreisende: B- Visum, 98 Euro, das J Visum für Austausch/ Au Pairs/ Praktikanten kostet 98€ + SEVIS Gebühr (Austauschprogrammservice) bevor Visum beantragt wird.
- Für Schüler ist ebenfalls das F-Visum möglich.
- Für nicht akademische Auszubildende ebenso mit einem M-Visum.
- Für befristete Angestellte das H-Visum mit Kosten von 105€.
- Angestellte bei einer Außenstelle das L-Visum für 105 €.
- Für Händler oder Investoren das E-Visum (nur in Frankfurt möglich zu beantragen) mit Kosten von 273€.
- Künstler mit einem O-Visum, 105 € für den Bereich Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft, Medien.
- Teilnehmer von internationalen Kulturprogrammen benötigen ein Q-Visum für 105 €.
- Für religiöse Berufe wird ein R-Visum benötigt für 105 €.
- Journalisten benötigen ein I-Visum für 98€.
- Ein Diplomaten A-Visum (nur in Berlin erhältlich) welches kostenlos ist.
- Für Verlobte von Diplomaten wird ein K-Visum benötigt (nur in Frankfurt erhältlich) für 245€.
Wie lange ist ein solches Visum gültig?
Ein Arbeitserlaubnis wird generell für mindestens 1 Jahr ausgestellt. Eine Arbeitserlaubnis kann jedoch erneuert werden. Diese Erneuerung hängt jedoch vom aktuellen Aufenthaltsstatus ab. Die neue Arbeitserlaubnis sollte höchstens 120 Tage vor Ablauf der alten gestellt werden. Anträge die allerdings zu früh gestellt werden, werden nicht bearbeitet.