{"id":70,"date":"2015-11-13T17:46:25","date_gmt":"2015-11-13T16:46:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.einreiseusa.org\/?page_id=70"},"modified":"2016-10-05T16:12:50","modified_gmt":"2016-10-05T14:12:50","slug":"ausfuhrbestimmungen","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.einreiseusa.org\/ausfuhrbestimmungen","title":{"rendered":"USA Ausfuhrbestimmungen"},"content":{"rendered":"

Waren die in den USA eingekauft wurden, d\u00fcrfen bis zu einem Wert von 430 Euro und 175 Euro bei Personen unter 15 Jahren ohne bestimmte Zollbestimmungen nach Deutschland eingef\u00fchrt werden. Bei einer \u00dcberschreitung dieser Freigrenze muss die Ware verzollt werden. Liegt der Warenwert unter 700 Euro, ist ein Pauschalbetrag von 13,5 Prozent zu entrichten. Bei Betr\u00e4gen \u00fcber 700 Euro ist die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent zuz\u00fcglich einem festgelegten Zollsatz zu bezahlen. Werden Waren, die \u00fcber der Freigrenze liegen nicht angemeldet, kann dies in Deutschland zu eine Strafe im Rahmen des Steuerstrafverfahrens f\u00fchren. Au\u00dferdem wird die Ware zeitweise sichergestellt. <\/span><\/p>\n

Auch in Deutschland gibt es bestimmte Gegenst\u00e4nde, f\u00fcr die spezielle Einfuhrbestimmungen gelten.<\/strong> Zu diesen Waren z\u00e4hlen: Feuerwerksk\u00f6rper, Waffen, Pflanzen, Tiere und Lebensmittel. Verboten ist die Einfuhr von Wildpilzen, Kartoffeln, St\u00f6rkaviar und einige Nahrungserg\u00e4nzungsmittel. Es gibt Einschr\u00e4nkungen bei tierischen Lebens- und Futtermitteln. Folgende Gegenst\u00e4nde k\u00f6nnen von Personen ab 17 Jahren aus den USA ausgef\u00fchrt werden: <\/span><\/p>\n